CDU-Antrag beschlossen: BVV Reinickendorf lehnt Einrichtung des offenen Vollzugs für Sicherungsverwahrte in Tegel ab

In Tegel soll ein offener Vollzug für Sicherungsverwahrte eingerichtet werden. Damit setzt der Senat die Regelungen des Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes aus dem Jahr 2013 um. Die Einrichtung eines offenen Vollzugs geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurück, die die früheren Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt hatte. Seit 2015 wurden 15 Sicherungsverwahrte in Berlin entlassen. Einer von ihnen wurde erneut straffällig und sitzt wieder in Haft.  

Gestern wurde ein Antrag der CDU-Fraktion in der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, der die Ansiedlung einer solchen Einrichtung in Tegel verhindern soll.
Der CDU-Bezirksverordnete Felix Schönebeck zeigte in seiner Antragsbegründung Verständnis, für den Unmut und Widerstand der Anwohner: „Wenn man sich die Sicherungsverwahrung befindlichen Straftäter einmal genauer anschaut, dann haben diese oft mehrere schwerste Straftaten, hauptsächlich Gewalt- und Sexualdelikte begangen. Auf der anderen Seite stehen Opfer, die ihr gesamtes Leben unter der Tat leiden. Das Gericht muss bei der Sicherungsverwahrung dem Täter einen weiterhin bestehenden Neigung zu erheblichen Straftaten zusprechen. Und auch wenn externe Gutachten und Prognosen vor der Entlassung in den offenen Vollzug gibt, bleibt ein unbekanntes Restrisiko bestehen. Ich kann verstehen, dass Anwohner und Eltern Angst haben, wenn sich solche Straftäter bald in Tegel und Reinickendorf frei bewegen.“ Schönebeck und seine Fraktion stellen nicht den bundesverfassungsgerichtlichen und gesetzlichen Auftrag zur Einrichtung eines offenen Vollzugs in Frage, jedoch die konkrete Standortwahl in Tegel, auch weil Reinickendorf schon überproportional mit Vollzugseinrichtungen belastet ist. 

Ein Blick auf die Zahlen untermauert diese These: In Reinickendorf befindet sich die JVA Tegel als größte Haftanstalt Deutschlands mit 938 Haftplätzen und die Sexualstraftäterambulanz mit 40 Therapieplätzen, der offene Vollzug in Heiligensee mit 240 Haftplätzen, das Krankenhaus des Maßregelvollzugs mit 432 Plätzen und der offene Vollzug für Frauen in Wittenau mit 95 Haftplätzen. Reinickendorf leistet damit bereits heute einen überproportional großen Beitrag zum Strafvollzug und zur Resozialisierung von Straftätern im Land Berlin. Daher hat die CDU Reinickendorf in ihrem kommunalpolitischen Wahlprogramm den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, sich gegen weitere Einrichtungen dieser Art in Reinickendorf auszusprechen. Sie setzt also mit diesem Antrag in der BVV konsequent das um, was sie den Menschen vor der Wahl versprochen hat.

Das Bezirksamt Reinickendorf wird sich nun im Sinne des in der BVV beschlossenen Antrags beim Berliner Senat dafür einsetzen, dass der offene Vollzug nicht in Tegel und auch nicht andernorts in Reinickendorf angesiedelt wird.  Pressekontakt:

Felix Schönebeck, Ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Reinickendorf
E-Mail: felix.schenebeck@bvv-reinickendorf.de | Mobil: 0157 303 750 97